Rechtsanwalt und Strafverteidiger Sebastian Glathe in einer zdf Reportage über den „Dreisammord-Fall“

Die Zdf Reportage

Dreharbeiten des Filmteams des ZDF
in der Kanzlei von Rechtsanwalt Sebastian Glathe
für eine weitere Folge von auf „Der Fall“, Sendetermin ist der 19. Dezember 2023.
Es geht um den spektakulären Dreisammord – Fall,
der von 2016-2018 weit über Freiburgs Grenzen hinaus von der Öffentlichkeit verfolgt wurde. Aus der zeitlichen Distanz heraus wird nun eine Rekonstruktion des Falles und eine Bewertung der Ereignisse und des Prozesses versucht.

Rechtsanwalt und Fachanwalt Sebastian Glathe in einem Podcast der ARD über seine Arbeit als
Strafverteidiger und die Rolle der Medien im Strafprozess, zu hören unter:

Fnden sie eigentlich truecrime scheiße? / Der ARD podcast

Im Jahr 2017 habe ich einen bundesweit Aufsehen erregenden Fall ausgeübter Selbstjustiz eines
jungen Mannes verteidigt, der nun vom Bayrischen Rundfunk in dem spannenden Format „ Die
Frage“ journalistisch ausgearbeitet wurde. Es handelt sich bei dieser Veröffentlichung um drei
Folgen, welche unter folgenden Link zu finden sind:

True Crime: Wie weit würdest du für Rache gehen? | DIE FRAGE Spezial Teil 1

Rechtsanwalt und Fachanwalt Sebastian Glathe in einem Podcast der ARD über seine Arbeit als
Strafverteidiger und die Rolle der Medien im Strafprozess, zu hören unter:

Strafverteidiger: Finden Sie True Crime eigentlich scheiße?

Viel zu oft folgen die Gerichte der falschen Annahme, dass der Vorwurf der Anklage eigentlich nur noch formal von den Belastungszeugen bestätigt werden muss. Und viel zu selten wird die Unschuldsvermutung in dem Maße angewandt, wie es das Rechtsstaatsprinzip nun mal erfordert. Umso erfreulicher ist es, wenn eine schwache Belastungszeugin tatsächlich auch als solche erkannt und das Ergebnis ihrer Aussage nicht schöngeredet wird. So gestern in Konstanz: nachdem die Zeugen erst erklärt, sich an nichts erinnern zu können, spult sie plötzlich eine Aussage ab, die schwer nach Aktenkenntnis riecht – also zum Teil wörtliche Passagen aus der polizeilichen Vernehmung wieder gibt, dabei aber wichtige Details vergisst und auch auf Nachfrage nicht erinnern will. Wenn dann noch zahlreiche Widersprüche zu früheren Vernehmungen offenbar werden, kann auch das verurteilungswilligste Gericht nicht mehr verurteilen. Zur großen Freude meines Mandanten daher meinem Antrag folgend: Freispruch!

Meiner Mandantin wurde vorgeworfen, im Darknet Amphetamin erworben zu haben. Nach den (sichergestellten) Dateien des Händlers „shinyflakes“ sei das Amphetamin zwar versandt worden. Ich konnte jedoch nachweisen, dass gleich gleichwohl ein Empfang dieses Amphetamins deswegen nicht zwingend gefolgert werden kann. Darüber hinaus hatten sich Zweifel ergeben, ob das Amphetamin überhaupt mit der entsprechenden Summe an Bitcoins bezahlt worden war. Somit musste das Amtsgericht freisprechen, meine Mandantin bleibt nicht vorbestraft.

Warum hat die Polizei nicht schon nach den ersten Übergriffen die öffentliche Fahndung nach dem Täter in Gang gesetzt – obwohl sie ein Foto des Verdächtigen hatte? Das Vorgehen ist zumindest fragwürdig.

Auch nach der Verhaftung des mutmaßlichen Täters, der in Freiburg mehrfach Kinder angesprochen und in zwei Fällen sexuell missbraucht haben soll, bleibt es bei Vorwürfen gegen die Polizei.
Die habe sich erst nach zehn Tagen für eine öffentliche Fahndung mit Foto des dringend Tatverdächtigen entschieden – obwohl die rechtlichen Voraussetzungen dafür vorgelegen hätten, sagt Rechtsanwalt Sebastian Glathe.
Glathe vertritt einen Vater, dessen Kinder vom mutmaßlichen Täter mitgenommen wurden und der das Handyfoto vom Tatverdächtige geschossen hatte. Die Polizei dagegen sah keine rechtliche Handhabe, früher mit Foto nach dem Täter zu suchen.

Am Samstag nahm die Polizei den Verdächtigen fest

Ein 29-jähriger Syrer konnte am Samstag in einer Flüchtlingsunterkunft in Neuenburg im Markgräflerland festgenommen werden. Der Verdächtige sitzt in Untersuchungshaft. Er hat die Taten in den Verhören noch nicht eingeräumt, sondern bislang lediglich zugegeben, dass er sich mehrfach in Freiburg aufgehalten habe. Der Mann ist erst im Januar nach Deutschland gekommen und hat hier einen Asylantrag gestellt.

Die Polizei prüft aktuell noch, ob es noch weitere Fälle gibt, die in Zusammenhang mit dem 29-Jährigen stehen könnten. „Bislang hat sich aber noch nichts Neues ergeben“, sagte am Montag Polizeisprecher Walter Roth auf BZ-Nachfrage. In drei Fällen soll sich der mutmaßliche Täter Kindern in Herdern genähert haben. In zwei weiteren Fällen habe er zwei Kinder in eindeutig sexueller Absicht berührt, so die Polizei.
Das erste Opfer war ein neunjähriges Mädchen in einem Geschäft in der Freiburger Stadtmitte am 17. März. Am Freitag soll sich der Tatverdächtige dann an einer Achtjährigen vergriffen haben, die vor ihrem Elternhaus an der Mozartstraße Inliner gefahren war. Nachdem der Vater des Kinder hinzugekommen war, flüchtete der Mann.
Nach dem Fall am Freitag gründete die Polizei eine Sonderermittlungsgruppe. Sie startete eine Fahndung mit dem Foto. Und Polizeibeamte gingen zudem am Samstag in der Umgebung der drei Tatorte mit dem Bild des Mannes von Haus zu Haus und befragten Anwohner.

Hätte der Täter früher gefasst werden können?

Hier fand sich dann auch ein Zeuge, der sich erinnerte, sich mit dem Mann unterhalten zu haben. Er habe ihm erzählt, dass er Syrer sei und in einem Asylbewerberheim in Neuenburg lebe. Dort erfolgte wenig später der Zugriff der Polizei. Der Verdächtige habe sich widerstandslos festnehmen lassen, so Sprecher Roth.
Es gibt weiter Kritik an der Arbeit der Polizei. Dem betroffenen Mädchen vom Übergriff am Freitag, hätte man diese Qual ersparen können, sagt Anwalt Sebastian Glathe: „Die Polizei hätte den Täter schon früher haben können“, glaubt er. Er wirft der Polizei vor, dass sie nicht schon nach den ersten Vorfällen bei Staatsanwaltschaft und Gericht den Antrag auf die öffentliche Fahndung gestellt habe. Laut Strafprozessordnung muss dafür eine Straftat von „erheblicher Bedeutung“ vorliegen.
Diese Anforderung sieht Glathe erfüllt. Der Beschuldigte hatte am Donnerstag vor einer Woche den Spielplatz am Gefängnis mit zwei Kindern an der Hand verlassen. Dies sei versuchter Entzug von Minderjährigen, was laut Strafgesetzbuch mit einem Strafmaß von bis zu fünf Jahren belegt werden könne, so Glathe. Zudem hat nach seiner Ansicht Wiederholungsgefahr bestanden, nachdem der Tatverdächtige unmittelbar zuvor ein Kind im Stadtgarten angesprochen hatte.

BGH verlängert Frist zur Geltendmachung bis ins Jahr 2004 zurück.

Mit seinen Urteilen vom 28.10.2014-XI ZR 348/13;XI ZR 17/14 hat der Bundesgerichtshof nunmehr für Rechtsklarheit dahingehend gesorgt, dass die Vereinbarung von Bearbeitungsentgelten in AGB der Banken für Verbraucherkreditverträge gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist. Zugleich hat der BGH die Einrede der Verjährung seitens der Banken über die übliche gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren hinaus für bis zu 10 Jahren seit Vertragsschluss verworfen.

Somit sollten Sie schnell prüfen, ob Sie für Verbraucherkreditverträge im Zeitraum ab dem Jahre 2004 Bearbeitungsgebühren gezahlt haben. Diese müssen umgehend – zur Fristwahrung gerichtlich- von den Banken zurückgefordert werden.

Der Bundesgerichtshof ( BGH, Urteil v.28.5.2014 VIII ZR 179/13, VII ZR 241/13) hat Klauseln in Leasingverträgen für zulässig erachtet, die den Leasingnehmer verpflichten, nach Zahlung sämtlicher Leasingraten und einer eventuellen Sonderzahlung am Ende des Leasingzeitraumes nach Verwertung des Fahrzeugs auch noch einen eventuell verbleibenden Minderwert dem Leasinggeber zu erstatten.

Diese Verpflichtung folgt aus einer im Leasingvertrag vom Leasingnehmer übernommenen „ Garantie“, dem Leasinggeber den verbleibenden offenen Differenzbetrag zum vereinbarten Restwert nach Verwertung des Fahrzeugs inklusive Umsatzsteuer zu erstatten.