Sebastian Glathe
Vita
"Jurastudium in Freiburg, Lausanne, München und Frankfurt (Main), Staatsexamen in Freiburg im Breisgau. Seit 1992 als Rechtsanwalt zugelassen, seit 1997 als Fachanwalt für Strafrecht tätig. Gründung der eigenen Kanzlei im Freiburger Stadtteil Wiehre im Jahr 1996. Von Beginn der anwaltlichten Tätigkeit an Tätigkeitsschwerpunkt im Betäubungsmittelrecht, wobei Mandate unter jeglichem rechtlichen Gesichtspunkt, also straf-, verwaltungs-, und zivilrechtlich bearbeitet werden. Interessensschwerpunkte der anwaltlichen Arbeit im Fahreignungs- und Fahrerlaubnisrecht. Veröffentlichungen und Vorträge insbesondere auf dem Gebiet des straf- und verwaltungsrechtlichen Betäubungs-mittelrechts. Co-Autor des Buches "Cannabis und Justiz" zusammen mit Rechtsanwalt Dr. Klaus Malek. Nach der Arbeit Beschäftigung mit den anderen schönen Dingen des Lebens: Musik und Kunst, alte Autos, Sport und Reisen.

Warum Rechtsanwalt?
Zu meinem Selbstverständnis als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht: Meine Abiturs- und Studienzeit von Ende der Siebziger bis Mitte der 80er Jahre haben mich besonders sensibilisiert für alle Fragen im Zusammenhang mit staatlicher Machtausübung. Im Straf- und Verwaltungsrecht ist der Bürger in einen teilweise existenziell bedrohlichen Kontakt mit staatlichen Organen und benötigt Schutz und fachliche Hilfe bei der Behauptung und Durchsetzung seiner Rechte. Ich möchte als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht meine Erfahrung, Kompetenz und Einsatzbereitschaft meinen Mandanten nutzbar machen, um Sie in diesem Kontakt mit der Strafjustiz oder den Verwaltungsbehörden zu begleiten und gegebenenfalls zu schützen. Weil ich als freier Rechtsanwalt in keine hierarchischen Strukturen eingebunden bin, steht die uneingeschränkte Wahrnehmung der Interessen des Mandanten im Vordergrund.
Meine Kanzlei steht allen offen, die eine kompetente Beratung und effiziente Durchsetzung Ihrer Rechte in einem menschlichen Umfeld suchen."


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