Häufig gestellte Fragen
f: Was kostet Ihre Arbeit?
a: Grundsätzlich wird abgerechnet auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Für anwaltlich Vertretungen in besonders aufwendigen und/oder wichtigen Fragen oder in Rechtsgebieten, in denen ich eine besondere Spezialisierung und/oder Qualifikation besitze - so z.B. im Straf- und Fahrerlaubnisrecht behalte ich mir in der Regel vor, eine Vergütungsvereinbarung zu schließen.
f: Wie erreiche ich Sie?
a: Da ich häufig für meine Mandanten zu bundesweiten Gerichtsterminen unterwegs bin, erreicht man mich telefonisch oft nicht sehr gut. Ich habe allerdings feste Telefonzeiten, die meine Mitarbeiterinnen auf Anfrage gerne nennen oder Sie können um einen Rückruf bitten, der dann zuverlässig erfolgen wird, E-Mails werden binnen 24 Stunden beantwortet. In Haftsachen ist meine Erreichbarkeit 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag gewährleistet.
f: Wie schnell bekomme ich einen Besprechungstermin?
a: In der Regel bekommen Sie binnen 14 Tagen bis max. 3 Wochen einen persönlichen Besprechungstermin mit mir, in Notfällen existiert neben dem Notdienst auch die Möglichkeit, mit meinem Sekretariat einen außerordentlichen Besprechungstermin zu erhalten.
f: Ich spreche kein Deutsch, sondern - englisch - französisch - russisch
a: Wir sprechen englisch, französisch und russisch.


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