Meiner Mandantin wurde vorgeworfen, im Darknet Amphetamin erworben zu haben. Nach den (sichergestellten) Dateien des Händlers „shinyflakes“ sei das Amphetamin zwar versandt worden. Ich konnte jedoch nachweisen, dass gleich gleichwohl ein Empfang dieses Amphetamins deswegen nicht zwingend gefolgert werden kann. Darüber hinaus hatten sich Zweifel ergeben, ob das Amphetamin überhaupt mit der entsprechenden Summe an Bitcoins bezahlt worden war. Somit musste das Amtsgericht freisprechen, meine Mandantin bleibt nicht vorbestraft.