Erbrecht

Im Erbrecht geht es zu forderst um die Aufgabe, jedwedem möglichen Streit durch kluge vertragliche oder testamentarische Regelungen aus dem Weg zu gehen. Ist ein Verfahren erst einmal gerichts-hängig, vergehen oft viele Jahre, bis eine rechtskräftige Entschei-dung erwirkt werden kann. Oftmals fokussieren erbrechtliche Mandate nur schon lange vorhandene und unterschwellig wirkende schwierige familiäre Konstellationen, die es einfühlsam und sorgfältig herauszuarbeiten gilt, um das Mandat wirklich erfolgreich bearbeiten zu können. Die Auseinandersetzung mit diesen Hintergründen und die dogmatisch anspruchsvolle Rechtsgestaltung faszinieren mich immer wieder, so daß auch dieses Rechtsgebiet einen immer größer werdenden Tätigkeitsschwerpunkt in meiner Kanzlei darstellt.