Strafrecht

Als Strafverteidiger bin ich an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in der Bundesrepublik, einschließlich dem in Karlsruhe zugelassen und verfüge über langjährige Erfahrung in allen OLG - Bezirken Deutschlands. Es macht mir Freude, als "Reisender in Sachen Recht", die verschiedenen regionalen Besonderheiten zu erleben und diese Erfahrungen immer wieder gewinnbringend für den Mandanten in Arbeit einfließen zu lassen. Es besteht eine nunmehr 15- jährige Gerichtserfahrung in allen strafrechtlichen Bereichen, von der Ordnungswidrigkeit bis zum Kapitalverbrechen, vom Einzelrichter bis hin zum Bundesgerichtshofe bzw. dem Bundesverfassungsgericht. Ich betreute Haftsachen in ganz Deutschland. Für kurzfristig angetragene und besonders eilbedürftige Fälle - etwaig bei Inhaftierung einer Person - garantiere ich einen 24 Stunden-Service innerhalb der gesamten Bundesrepublik. Dies bedeutet, dass ich in der genannten Zeitspanne bundesweit zu Haftbefehlseröffnungen anreise, Akten erhebe und mögliche Rechtsmittel gegen den Haftbefehl prüfe oder sofort Verhandlungen mit den Haftrichtern führe.

Betäubungsmittelrecht

Einen besonderen Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Strafverteidiger stellt das Betäubungsmittelrecht dar. Kein Bereich im Strafrecht bietet so viele rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten, die - richtig genutzt - für den Beschuldigten oder Angeklagten streiten können. Die Palette der möglichen Vorgehensweisen ist so vielfältig und das zu Grunde liegende Betäubungsmittelrecht an sich so flexibel, daß in keinem anderen Strafrecht so stark voneinander abweichende und regional verschiedene Verfahrensabläufe und Entscheidungen auftreten, wie in diesem Bereich der Rechtspflege. Dies bedeutet auch, daß kompetenter und engagierter Einsatz für Menschen, die wegen ihres Umgangs mit Betäubungsmitteln mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, besonders lohnt. Oftmals gehen Delinquenz und Suchterkrankung oder sozial schwierige Situationen Hand in Hand und auch in diesem Bereich eines Mandats kann ich mit meiner langjährigen Erfahrung oft viel bewirken.

immer häufiger verteidige ich in Verfahren, in denen ausschließlich der Vorwurf des Umgangs mit Cannabis verhandelt wird. Mandanten sind zunehmend meist völlig unbescholtene Bürger, die sozial völlig unauffällig in geordneten Verhältnissen leben, nur statt Alkohol eben Cannabisderivate konsumieren. Eine in den letzten Jahren zu verzeichnende Verschärfung der Rechtsprechung in diesem Bereich macht es immer wichtiger, dieser unnötigen Kriminalisierung mit allen Mitteln gegen zu wirken. Dies tue ich auch aus der Überzeugung heraus, daß das Cannabisverbot als sachlich nicht mehr zu rechtfertigender Anachronismus dringend aufgehoben werden muß. In diesem Zusammenhang engagiere ich mich auch politisch und im Rahmen meiner früheren Autorentätigkeit für die Magazine HANF! Und sowie als Referent zu verschiedenen Anlässen. Ein Schwerpunkt im Betäubungsmittel-recht sind besonders vollstreckungs-rechtliche Verfahren, also Reststrafen-verfahren nach § 57 StGB oder Antragsverfahren nach § 35 BtmG - "Therapie statt Strafe" - hier arbeite ich bundesweit eng mit § 35 BtmG zugelassenen Therapieeinrichtungen zusammen.

Steuerrecht

Einen weiteren Schwerpunkt meiner Tätigkeit als Strafverteidiger stellt das Steuerstrafrecht dar. Zunehmend komplexe und verwirrende Steuerrechtsgesetzgebung führt oftmals dazu, daß sich Unternehmer oder auch Privatleute wegen Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten aus dem Steuerrecht zu verantworten haben, ohne das bei der Begehrung der Ordnungswidrigkeit bzw. der Straftaten das entsprechende Bewußtsein vorhanden war. Rechtzeitige Beratung über die Rechtslage nach der Abgabenordnung oder den besonderen Teil des Strafgesetzbuches (Konkursstraftaten, Betrug und Untreue, strafbarer Eigennutz etc.) können häufig spätere Schwierigkeiten mit der Justiz vermeiden helfen, kommt eine derartige Beratung zu spät, muß im Wege einer sorgfältig vorbereiteten Verteidigung gewährleistet werden können, ein allen Interessen gerecht werdendes Ergebnis zu erreichen, welches auch und gerade unternehmerische Besonderheiten des Falles beinhaltet.

Strassenverkehrsrecht und Ordnungswidrigkeiten

Ein weiterer und aus meinem besonderen Interesse für das Betäubungsmittelrecht herrührender Tätigkeitsschwerpunkt sind Straßenverkehrsdelikte im Zusammenhang mit Betäubungsmittel und/oder Alkoholkonsum. Erfasst sind sämtliche, die Fahrerlaubnis betreffenden Folgeverfahren.

Jugendstrafrecht

Gerade jugendliche geraten häufig und immer früher in Gefahr, straffällig zu werden, wobei hier Betäubungsmittelkonsum eine nicht unerhebliche Rolle spielt. Die Vertretung im Jugendrecht bietet viele (erzieherische) Gestaltungsmöglichkeiten, die ich gerade unter Berücksichtigung ganz besonderer persönlicher Aspekte mit dem Jugendlichen oder Heranwachsenden erarbeiten muss.

Strafvollzug- und Strafvollstreckungsrecht

Natürlich endet die Betreuung des Mandats nicht nach einer Verurteilung: wird der Mandant zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, unterstütze und begleite ich während der gesamten Bewährungszeit, ständig im engen Kontakt mit den zuständigen Mitarbeitern der Bewährungshilfe und den sonst involvierten Behörden.