Verfassungsrecht
Manchmal gelingt es trotzt aller gemeinsamen Anstrengungen nicht, das gewünschte Ziel im ordentlichen Rechtsweg zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht hat sich dann mit dem Fall auseinanderzusetzen, wenn die Entscheidung des letzten ordentlichen Gerichts – sei es ein Oberlandesgericht, der Bundesgerichtshof oder ein Oberverwaltungsgericht – meinem Mandanten in seinen Grundrechten verletzt, die Verfassungsbeschwerde ist ein wichtiges Instrument eines jeden Bürgers diese Grundrechtsverletzung zu rügen und gegebenenfalls die Aufhebung der belastenden Entscheidung erreichen. Ich verfüge über eine langjährige forensische Erfahrung bei der Ausarbeitung, Abfassung und Erhebung dieses letzten und außerordentlichen Rechtsmittels.


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