Verwaltungsrecht

Im Verwaltungsrecht verstehe ich mich, vergleichbar mit dem Strafrecht, als Vermittler zwischen Bürger und Behörde, manchmal aber auch nur als Dolmetscher komplexer verwaltungsrechtlicher Sachverhalte. Auch hier gilt es, die Eingriffe des Staates in die private und berufliche Sphäre des Bürgers auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu untersuchen und, falls erforderlich, sich gegen ungerechtfertigte und ungesetzliche Vorgehensweisen der Staatsmacht selbstbewußt und rechtlich fundiert zur Wehr zu setzen.

Schwerpunkte sind hierbei das Fahrerlaubnis-, Straßenverkehrs- sowie das Gewerbe- und Waffenrecht.